... Zinnteller, Zinnkrüge, Zinnbecher,
versilbertes Besteck ...
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Verwaltung
PFALZ Recycling
73207 Plochingen
info@zinnankauf24.de
Anlieferadresse / Lager
Anlieferung nach Vereinbarung:
PFALZ Recycling
Lilien Str. 41
70771 Leinfelden-Echterdingen
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstige Nebenabreden mit dem Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Verkäufer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.
2. Zusendung und Begleitschreiben
Zusendungen von Zinn, Kupfer, Silber, Gold, Zahngold, Platin, Schmuck und anderen Wertgegenständen und Metallen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss unsere Eigentumsbestätigung beigefügt sein, die vom Verkäufer ausgefüllt ist, mit Name, Anschrift, Kontaktdaten, einer Beschreibung der übersandten Gegenstände, sowie der Bestätigung des Eigentums oder der sonstigen Verfügungsberechtigung durch eigene Unterschrift. Das Formular wird von uns kostenlos bei Zusendung eines Umschlages bereitgestellt, sollte dieser nicht beigefügt sein kann dieses bei uns kostenlos angefordert werden. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet..
3. Preisangebot
Schriftliche und mündliche Angebote und Preise der Firma Pfalz Edelmetalle sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Die Angebote aus dem Internet-Angebot verstehen sich nach BGB als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes (sog. invitatio ad offerendum).
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände und nach Abgabe eines Angebotes zustande, dieses kann telefonisch, per E-Mail oder auf dem schriftlichen Wege erfolgen.
Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, senden wir den Gegenstand auf Kosten des Verkäufers an die uns genannte Anschrift zurück.
4. Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, beziehungsweise vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch uns mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Verkäufer zurückzusenden.
5. Begutachtung
Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände zu gewährleisten, gestattet der Verkäufer die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände. Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.
6. Ankauf und Kaufpreiszahlung
Der Ankauf der übersandten, bzw. uns vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Verkäufers, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich nach Angebotsannahme an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Geldanweisung oder Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch die Barzahlung.
7. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an die Firma Pfalz zu übersenden. Der Verkäufer der Rücksendung ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
8. Datenschutz
Alle Kundendaten, persönliche Email-Adressen, Kontonummern oder ähnliche Angaben, die uns anvertraut werden, unterliegen der Geheimhaltung. Wir schützen die privaten Daten, die Sie uns übermitteln und stellen Ihre persönlichen Informationen nicht anderen zur Nutzung zur Verfügung.
9. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf uns über.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, Stuttgart.
12. Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stuttgart, 01.01.2011